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Führerscheinausbildung
Fahrschule Wolf, das zertifizierte Bildungszentrum mit einem
breiten Angebot an qualifizierter Ausbildung, Weiterbildung und
Umschulung, bildet im Kreis Lippe (Lemgo, Detmold, Bad Salzuflen), Raum
Paderborn, Hameln, Höxter und auch in Bielefeld auf höchstem
Niveau aus.
Unsere bewährten Leistungen:
Führerscheinausbildung in allen Ausbildungsklassen
- Anmeldung jederzeit auch telefonisch möglich.
- Je nach Standort zwei- und fünfmal pro Woche theoretischer Unterricht.
- Fahrstunden nach Vereinbarung.
- Prüfungstermine wöchentlich nach Vereinbarung.
- Intensive Betreuung während der Ausbildung.
- Betreuung auch nach der Prüfung zur Überwindung der Probezeit.
- Erwerb aller Führerscheinklassen in unserer Ferienfahrschule ab
14 Werktagen möglich.
- Eine begonnene Ausbildung kann bei uns beendet werden.
Unsere modernen und gepflegten Ausbildungsfahrzeuge
Klasse B
Opel Astra
VW Golf Plus
VW Golf 5
VW Golf 6
VW Touran
Klasse C und CE
LKW MAN TGA mit Tandem oder
3Achs-Anhänger
LKW MAN TGA SZM mit Auflieger
LKW MAN F90 Unterflur für Wechselbrückenschulung
Klasse D
Bus MAN Lion Star
Bus DB 0404
Klasse D1
Bus DB Sprinter
Klasse M
Peugeot - Ludix 50
Mofa
Peugeot - Ludix 25
Klasse A und AU
Motorrad Honda CBF 600 ABS
Klasse A1
Motorrad Daelim
Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie am besten persönlich bei uns vorbei.
Wir sind auch in Ihrer Nähe. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Ausbildungsklassen
| Klasse |
Fahrzeugart |
Alter |
Beinhaltet |
| Au direkt |
Krafträder /
Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
25 Jahre bei Direkteinstieg |
A1 und M |
| Ab |
Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschrän-
kung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. |
18 Jahre |
A1 und M |
| A1 |
Leichtkrafträder > 50 ccm <= 125 ccm, <= 11 kW, bei Fahrern unter 18
Jahren:80 km/h bbH |
16 Jahre |
M |
| M |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks)
und Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm und
<= 45 km/h bbH |
16Jahre |
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| B |
Kfz <= 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, mit Anhänger
<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse, <= 8 Sitz-
plätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zulässiger
Gesamtmasse <= 3500 kg, wobei zulässiger Gesamtmasse Anhänger > Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.
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18 Jahre |
M, L |
| BE |
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger
> 750 kg und
Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. |
18 Jahre |
B |
| C |
Kfz > 3500 kg zulässiger Gesamtmasse;
<= 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger
<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
18 Jahre |
B |
| CE |
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C und Anhänger
<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge). |
18 Jahre |
BE, C1E , T |
| C1 |
Kfz > 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, aber
<= 7500 kg zulässiger Gesamtmasse; <= 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger <= 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
18 Jahre |
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| C1E |
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässiger Gesamtmasse der Kombination
<= 12000 kg, zulässiger Gesamtmasse des Anhängers > Leermasse des Zugfahrzeugs. |
18 Jahre |
BE |
| D |
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
21 Jahre |
D1 |
| DE |
Kombination aus Fahrzeug der Kl. D und Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
21 Jahre |
D1E, BE sowie
C1E, sofern
Klasse C1
vorhanden |
| D1 |
Omnibus <= 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg. |
21 Jahre |
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| D1E |
Kombination aus D1 und Anhänger> 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Bedingungen: Zulässiger Gesamtmasse
Anhänger <= Leermasse des Zugfahrzeugs; zulässiger Gesamtmasse der Kombination: 12 t max.
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21 Jahre |
BE sowie C1E,
sofern Klasse
C1 vorhanden |
| L |
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zug-
maschinen <= 32 km/h
bbH; mit Anhängern
<= 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH
<= 25km/h. |
16 Jahre |
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| T |
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <= 60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h. |
16 Jahre bzw.
18 Jahre |
S, M, L |
| S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH <= 45 km/h. Fremd-zündungsmotoren <= 50 ccm, max. Nutzleistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4 kW bei Elektromotoren. |
16 Jahre |
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Ihr Wolf Team
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