Fahrschule Wolf in Dörentrup bei Detmold - Ferienfahrschule Lemgo - Bielefeld - Lippe - Ihre Fahrschule für alle Führerschein - Klassen
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Führerscheinausbildung

Fahrschule Wolf, das zertifizierte Bildungszentrum mit einem breiten Angebot an qualifizierter Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung, bildet im Kreis Lippe (Lemgo, Detmold, Bad Salzuflen), Raum Paderborn, Hameln, Höxter und auch in Bielefeld auf höchstem Niveau aus. Unsere bewährten Leistungen:

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Führerscheinausbildung in allen Ausbildungsklassen

  • Anmeldung jederzeit auch telefonisch möglich.
  • Je nach Standort zwei- und fünfmal pro Woche theoretischer Unterricht.
  • Fahrstunden nach Vereinbarung.
  • Prüfungstermine wöchentlich nach Vereinbarung.
  • Intensive Betreuung während der Ausbildung.
  • Betreuung auch nach der Prüfung zur Überwindung der Probezeit.
  • Erwerb aller Führerscheinklassen in unserer Ferienfahrschule ab
    14 Werktagen möglich.
  • Eine begonnene Ausbildung kann bei uns beendet werden.

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Unsere modernen und gepflegten Ausbildungsfahrzeuge

Klasse B
Opel Astra
VW Golf Plus
VW Golf 5
VW Golf 6
VW Touran

Klasse C und CE
LKW MAN TGA mit Tandem oder
3Achs-Anhänger
LKW MAN TGA SZM mit Auflieger
LKW MAN F90 Unterflur für Wechselbrückenschulung

Klasse D
Bus MAN Lion Star
Bus DB 0404

Klasse D1
Bus DB Sprinter

Klasse M
Peugeot - Ludix 50

Mofa
Peugeot - Ludix 25

Klasse A und AU
Motorrad Honda CBF 600 ABS

Klasse A1
Motorrad Daelim

Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie am besten persönlich bei uns vorbei. Wir sind auch in Ihrer Nähe. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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Ausbildungsklassen

Klasse Fahrzeugart Alter Beinhaltet
Au direkt Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h.
25 Jahre bei Direkteinstieg A1 und M
Ab Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschrän-
kung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
18 Jahre A1 und M
A1 Leichtkrafträder > 50 ccm <= 125 ccm, <= 11 kW, bei Fahrern unter 18 Jahren:80 km/h bbH 16 Jahre M
M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm und
<= 45 km/h bbH
16Jahre  
B

Kfz <= 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, mit Anhänger

<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse, <= 8 Sitz-
plätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zulässiger Gesamtmasse <= 3500 kg, wobei zulässiger Gesamtmasse Anhänger > Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.

18 Jahre M, L
BE Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger
> 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt.
18 Jahre B
C Kfz > 3500 kg zulässiger Gesamtmasse;
<= 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger
<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse
18 Jahre B
CE Kombination aus Fahrzeug der Kl. C und Anhänger
<= 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge).
18 Jahre BE, C1E , T
C1 Kfz > 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, aber
<= 7500 kg zulässiger Gesamtmasse; <= 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger <= 750 kg zulässiger Gesamtmasse
18 Jahre  
C1E Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässiger Gesamtmasse der Kombination
<= 12000 kg, zulässiger Gesamtmasse des Anhängers > Leermasse des Zugfahrzeugs.
18 Jahre BE
D Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg zulässiger Gesamtmasse 21 Jahre D1
DE Kombination aus Fahrzeug der Kl. D und Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse. 21 Jahre D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
D1 Omnibus <= 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg. 21 Jahre  
D1E

Kombination aus D1 und Anhänger> 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Bedingungen: Zulässiger Gesamtmasse

Anhänger <= Leermasse des Zugfahrzeugs; zulässiger Gesamtmasse der Kombination: 12 t max.

21 Jahre BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zug-
maschinen <= 32 km/h bbH; mit Anhängern
<= 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH <= 25km/h.
16 Jahre  
T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <= 60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h. 16 Jahre bzw. 18 Jahre S, M, L
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH <= 45 km/h. Fremd-zündungsmotoren <= 50 ccm, max. Nutzleistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4 kW bei Elektromotoren. 16 Jahre  

Ihr Wolf Team

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Fahrschule Petra Wolf. Obere Str. 12A.32694 Dörentrup. Tel: 05265-1440.Fax: 05265-946841. E-Mail: info@wolfs-fahrschulen.de

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