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Qualifikation Kraftfahrer/innenAlle Fahrer/innen, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen ge- Für alle, die Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güterkraft- Fahrer/innen, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen eine mehrtägige Weiterbildung besuchen. Diese ist spätestens bis zum 10.09.2014 nachzuweisen. Alle, die ihren LKW-Führerschein nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Grund- Fahrer/innen, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen ebenfalls eine mehrtägige Weiterbildung besuchen. Diese ist spätestens bis zum 10.09.2013 nachzuweisen. Alle, die ihren LKW-Führerschein nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Die Weiterbildung erfolgt in unseren Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Diese Schulungen müssen alle 5 Jahre wiederholt werden. Wir als staatlich anerkanntes und zertifiziertes (DIN EN ISO 9001:2000 + AZWV) EU Kraft- Fahrerlaubnis LKW der Klassen:
Dauer der Ausbildung:
Ausbildungsinhalte u.a.:
Fahrerlaubnis Omnibus der Klassen:
Dauer der Aus- und Weiterbildung:
Ausbildungsinhalte u.a.:
Als Zusatzqualifikation können wir Ihnen außerdem noch nachfolgende spezielle separate Module anbieten:
Für weitergehende Informationen über die Berufsqualifikation nehmen Sie bitte Ihr Wolf Team |
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Fahrschule Petra Wolf. Obere Str. 12A.32694 Dörentrup. Tel: 05265-1440.Fax: 05265-946841. E-Mail: info@wolfs-fahrschulen.de